Landesvertretung Akademischer Mittelbau - Baden-Württemberg

LAM-BW

In der Landesvertretung Akademischer Mittelbau haben sich 1989 auf Initiative von in den Landesuniversitäten aktiven wissenschaftlichen Mitarbeitern die Mittelbauvertretungen landesweit zusammengeschlossen. Delegierte sind insbesondere Mandatsträger und Gruppenvertreter in den zentralen Gremien der einzelnen Landesuniversitäten. Die Landesvertretung versteht sich als Forum für den Informationsaustausch zwischen den Kollegenschaften an den Landesuniversitäten, kompetenter Gesprächspartner in allen die Universitäten betreffenden Angelegenheiten und  Sprachrohr für die Interessen der von ihr vertretenen Personenkreise. Auf der jährlichen Delegiertenversammlung werden aktuelle Themen angesprochen und die Leitlinien für die Arbeit festgelegt. Die Delegiertenversammlung wählt einen fünfköpfigen Vorstand, der die Landesvertretung nach außen repräsentiert und das operative Geschäft in der Amtsperiode wahrnimmt.

Der Vorstand der LAM-BW hat den Gedanken- und Ideenaustausch mit dem baden-württembergischen Wissenschaftsminister, den hochschulpolitischen Arbeitskreisen bzw. hochschulpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Die Grünen sowie der Landesrektorenkonferenz LRK über dessen jeweiligen Vorsitzenden zu führen. Der Vorstand handelt bei seinen Aktivitäten stets am Gemeinwohl der Universitäten orientiert und vertritt  die Interessen der Statusgruppe im Kontext mit dieser Vorgabe

Der Vorstand bemüht sich die Anliegen des Akademischen Mittelbaus in der baden-württembergischen Öffentlichkeit über die Medien bekannt zu machen.

Die Landesvertretung hat sich seit Ihrer Gründung mit unterschiedlichen Sachverhalten der Hochschulpolitik auseinandergesetzt und dazu einzelne Dokumentationen angefertigt und Positionen bezogen. Sie hat dies insbesondere in Hinblick auf die wiederholte Novellierung des Universitätsgesetz von Baden-Württemberg getan und ihre längerfristigen Entwicklungsvorstellungen für die Universitäten formuliert. Sie hat auch die Möglichkeit  verschiedener Anhörungsverfahren im baden-württembergischen Landtag dazu genutzt. Mit der Formulierung konkreter Forderungen und Vorschläge werden wir uns an der Meinungsbildung zum Landeshochschulgesetzes LHG beteiligt. Wenngleich es uns weder auf der politischen Schiene im Vorfeld, noch mit unserem Beitrag zum Anhörungsverfahren zum LHG gelungen ist, unseren zentralen Anliegen die den Gesetzestext einzubringen, engagieren wir uns erneut bei der zur Zeit anstehenden Diskussion um die Folgegesetzgebung (EHFRUG) , die aufgrund der neuen Zuständigkeiten der Föderalismusdiskussion von unserem Ministerium vorangetrieben wird.

Den Text "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (EHFRUG)" findet man beipeielsweise auf der Miniteriums „Hompage“
è       http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/Hochschulreform/Anhoerungsentwurf_EHFRUG.pdf

Das Massnahmenschlagwort  des Entwurfes lautet aus unserer Sicht: Flexibilisierung.
Unsere Stellungnahme zum Anhörungsentwurf wurde mit Datum 16. Mai 2007 dem Ministerium zugeleitet    LAM-BW Stellungnahme
In unserer Stellungnahme fokussieren wir auf die,
aus unserer Sicht bedeutungsvollsten Veränderungen des Entwurfs, sie betreffen § 10 und § 52 des LHG.
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Die für den Akademischen Mittelbau stärksten Auswirkungen betreffen Veränderungen in § 52 LHG, der wegen der Zusammenführung der bisherigen Personalkategorien  „Akademische Mitarbeiter“ und „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ mit der neuen Kategoriebezeichnung „Akademische Mitarbeiter überschrieben ist. .
Der Gesetzgeber will im § 52 Akademische Mitarbeiter die Dienstaufgabenbeschreibung verankern § 52 Absatz (1) Erweiterung Satz 1. "Akademische Mitarbeiter sind Beamte und Angestellte , denen weisungsgebunden im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Hochschule , insbesondere in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Weiterbildung, wissenschaftliche Dienstleistungen nach Maßgabe ihre Dienstaufgabenbeschreibung obliegen.
Bisheriger Satz 2 im Absatz 1 wird ersetzt durch "Zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen gehören die Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre."
Die Sätze 3 und 4 bleiben unverändert.
Der bisherige Satz 6 wird der Satz 5, mit der Änderung wegen der ist der erweiterten Personalkategoriebezeichnung: "ist Akademischen Mitarbeitern die Prüfungsbefugnis übertragen, gehört die Mitwirkung an Prüfungen zu ihren Dienstaufgaben"
Der neue Satz 6 beginnt mit dem Satz: "Die Dienstaufgabenbeschreibung wird vom Fakultätsvorstand erlassen;" und fährt nach dem Semikolon mit dem inhaltlich unveränderten bisherigen Satz 5 fort "in begründeten Fällen kann Akademischen Mitarbeitern auf Vorschlag des Fakultätsvorstands vom Vorstand  auch die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre übertragen werden."
Neu sind die Sätze 7 "Akademische Mitarbeiter haben einen Anspruch auf die Erstellung einer Dienstaufgabenbeschreibung, die auch den Umfang der Lehrverpflichtung festlegt." und 8 " Dienstaufgabenbeschreibungen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung nach den Bedürfnissen der Hochschule."

Die Option zu einer vom  Gruppenstatus losgelösten Gremienrepräsentation wird in § 10 LHG angegangen. Die Brisanz geht von folgendem, neu im Absatz 1 anzufügendem Satz 4aus:
"Zur Weiterentwicklung der Selbstverwaltung und  zur Erprobung reformorientierter Modelle des Mit- und Zusammenwirkens innerhalb der Hochschule  kann das Wissenschaftsministerium in der Grundordnung der jeweiligen Hochschule zu regelnde Abweichungen von den Vorschriften der Sätze 1 und 2 sowie des § 19 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1, § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 53 Abs. 2 zulassen."

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Unter dem Aspekt der Folgen einer anstehenden Gesetzesänderung in den Universitäten Baden-Württembergs planen wir die Delegiertenversammlung im Sommersemester 2007.

Hier finden Sie unsere Ersteinschätzung zu verschiedenen Neuordnungen  des Entwurfs EHFRUG.

Die LAM-BW kooperiert mit der Bundesvertretung Akademischer Mittelbau (BAM). Der BAM-Vorstand diskutiert zur Zeit heftig über seine Organisationsform und die Fortsetzung seiner Arbeit, nachdem das HRG nur noch einen losen Gestaltungsrahmen für die auf die Bundesländer übergegangenen Zuständigkeiten im Hochschulbereich darstellt. Die in Baden-Wuerttemberg erfolgte Gesetzesinitiative (siehe oben EHFRUG) begründet aus meiner Sicht die Notwendigkeit einer Fortführung, bei der die BAM weiterhin der geeignete  Mantel für die Koordinationsarbeit zwischen den Mittelbauvertretungen in den einzelnen Bundesländern und Einzelaktivisten darstellen kann. Über die Modalitäten, einschließlich der Frage wie die Außenrepräsentation erfolgt, sollte man unter dem Aspekt, wie man den erreichten Status auf Bundesebene nutzend einbringen kann anpacken.

Informationen aus der Arbeit der LAM-BW

 

 weitere  Informationen 

Satzung

 

weitere eigene Seiten: zentrale Forderung, Grundordnung ;

Vorstand der LAM-BW

 

wichtige und informative Seiten   Dritter

Mittelbauvertretungen an baden-württembergischen Universitäten

 

MWK Baden-Württemberg

Stellungnahme (16.05.200) zum Anhörungsentwurf EHFRUG  

 

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (EHFRUG)     26.03.2007

Stellungnahmen Positionspapiere zu UG Novelle; Anhörung1999; UG-Novelle

 

Zum Text:  Landeshochschulgesetz dort unter Publikationen => Gesetze als pdf;
 weitere Gesetzestexte

Aktuell: erste Position zu Ministeriumvorstellung eines neuen LHG 2.12.2003

 

Aus der Arbeit einzelner Mittelbauvertretungen
Info zum Dienstrecht

Position nach Kenntnis eines LHG-Entwurfs 23.12.2003

 

HRK ;deutscher Bildungsserver

Stellungnahme der LAM-BW zum Referentenentwurf des LHG   24.Mai 2004

 

LRK Eckwertepaier evaluationbasierte Qualitätssicherung

Zur Pressemitteilung des BMFT zur  "Reform des Hochschuldienstrechts HRG") , das zum Jahresanfang 2005 in Kraft getreten ist.

Aktualität: 18.05.2007  Zuständig: Dr. Ulrich Reuter c/o Universität Ulm  Institut f. Analytische Chemie und Umweltchemie 89069 Ulm  Sprecher des Vorstands der LAM-BW; Tel   0731- 50-22759             Fax 0731  50-22763               e.mail: ulrich.reuter@uni-ulm.de