Landesvertretung Akademischer Mittelbau - Baden-Württemberg
LAM-BW
In der Landesvertretung Akademischer Mittelbau haben sich 1989 auf Initiative von in den Landesuniversitäten aktiven wissenschaftlichen Mitarbeitern die Mittelbauvertretungen landesweit zusammengeschlossen. Delegierte sind insbesondere Mandatsträger und Gruppenvertreter in den zentralen Gremien der einzelnen Landesuniversitäten. Die Landesvertretung versteht sich als Forum für den Informationsaustausch zwischen den Kollegenschaften an den Landesuniversitäten, kompetenter Gesprächspartner in allen die Universitäten betreffenden Angelegenheiten und Sprachrohr für die Interessen der von ihr vertretenen Personenkreise. Auf der jährlichen Delegiertenversammlung werden aktuelle Themen angesprochen und die Leitlinien für die Arbeit festgelegt. Die Delegiertenversammlung wählt einen fünfköpfigen Vorstand, der die Landesvertretung nach außen repräsentiert und das operative Geschäft in der Amtsperiode wahrnimmt.
Der Vorstand der LAM-BW hat den Gedanken- und Ideenaustausch mit dem baden-württembergischen Wissenschaftsminister, den hochschulpolitischen Arbeitskreisen bzw. hochschulpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Die Grünen sowie der Landesrektorenkonferenz LRK über dessen jeweiligen Vorsitzenden zu führen. Der Vorstand handelt bei seinen Aktivitäten stets am Gemeinwohl der Universitäten orientiert und vertritt die Interessen der Statusgruppe im Kontext mit dieser Vorgabe.
Der Vorstand bemüht sich die Anliegen des Akademischen Mittelbaus in der baden-württembergischen Öffentlichkeit über die Medien bekannt zu machen.
Die Landesvertretung hat sich seit Ihrer Gründung mit unterschiedlichen
Sachverhalten der Hochschulpolitik auseinandergesetzt und dazu einzelne
Dokumentationen angefertigt und Positionen bezogen. Sie hat dies insbesondere
in Hinblick auf die wiederholte Novellierung des Universitätsgesetz von Baden-Württemberg
getan und ihre längerfristigen Entwicklungsvorstellungen für die Universitäten
formuliert. Sie hat auch die Möglichkeit verschiedener Anhörungsverfahren
im baden-württembergischen Landtag dazu genutzt. Mit der Formulierung konkreter
Forderungen und Vorschläge werden wir uns an der Meinungsbildung zum
Landeshochschulgesetzes LHG beteiligt. Wenngleich es uns weder auf der politischen
Schiene im Vorfeld, noch mit unserem Beitrag zum Anhörungsverfahren zum LHG
gelungen ist, unseren zentralen Anliegen die den Gesetzestext einzubringen,
engagieren wir uns erneut bei der zur Zeit anstehenden Diskussion um die
Folgegesetzgebung (EHFRUG) , die aufgrund der neuen Zuständigkeiten der
Föderalismusdiskussion von unserem Ministerium vorangetrieben wird.
Den Text "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform
im Hochschulbereich (EHFRUG)" findet man beipeielsweise auf der Miniteriums
„Hompage“
è http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/Hochschulreform/Anhoerungsentwurf_EHFRUG.pdf
Das Massnahmenschlagwort des Entwurfes lautet aus unserer Sicht: Flexibilisierung.
Unsere Stellungnahme zum Anhörungsentwurf wurde mit Datum 16. Mai 2007 dem
Ministerium zugeleitet LAM-BW
Stellungnahme
In unserer Stellungnahme fokussieren wir auf die, aus unserer Sicht bedeutungsvollsten
Veränderungen des Entwurfs, sie betreffen § 10 und § 52 des LHG.
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Die für den Akademischen Mittelbau stärksten Auswirkungen betreffen
Veränderungen in § 52 LHG, der wegen der Zusammenführung der bisherigen Personalkategorien „Akademische Mitarbeiter“ und „Lehrkräfte für
besondere Aufgaben“ mit der neuen Kategoriebezeichnung „Akademische Mitarbeiter
überschrieben ist. .
Der Gesetzgeber will im § 52 Akademische Mitarbeiter die Dienstaufgabenbeschreibung
verankern § 52 Absatz (1) Erweiterung Satz 1. "Akademische Mitarbeiter
sind Beamte und Angestellte , denen weisungsgebunden im Rahmen der
Aufgabenerfüllung der Hochschule , insbesondere in Wissenschaft, Forschung,
Lehre und Weiterbildung, wissenschaftliche Dienstleistungen nach Maßgabe
ihre Dienstaufgabenbeschreibung obliegen.
Bisheriger Satz 2 im Absatz 1 wird ersetzt durch "Zu den
wissenschaftlichen Dienstleistungen gehören die Wahrnehmung von Aufgaben in der
Lehre."
Die Sätze 3 und 4 bleiben unverändert.
Der bisherige Satz 6 wird der Satz 5, mit der Änderung wegen der ist der
erweiterten Personalkategoriebezeichnung: "ist Akademischen Mitarbeitern
die Prüfungsbefugnis übertragen, gehört die Mitwirkung an Prüfungen zu ihren
Dienstaufgaben"
Der neue Satz 6 beginnt mit dem Satz: "Die Dienstaufgabenbeschreibung
wird vom Fakultätsvorstand erlassen;" und fährt nach dem Semikolon mit
dem inhaltlich unveränderten bisherigen Satz 5 fort "in begründeten
Fällen kann Akademischen Mitarbeitern auf Vorschlag des Fakultätsvorstands vom
Vorstand auch die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und
Lehre übertragen werden."
Neu sind die Sätze 7 "Akademische Mitarbeiter haben einen Anspruch
auf die Erstellung einer Dienstaufgabenbeschreibung, die auch den Umfang der
Lehrverpflichtung festlegt." und 8 "
Dienstaufgabenbeschreibungen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung nach den
Bedürfnissen der Hochschule."
Die Option zu einer vom Gruppenstatus losgelösten Gremienrepräsentation
wird in § 10 LHG angegangen.
Die Brisanz geht von folgendem, neu im Absatz 1 anzufügendem Satz 4aus:
"Zur Weiterentwicklung der Selbstverwaltung und zur Erprobung reformorientierter Modelle des
Mit- und Zusammenwirkens innerhalb der Hochschule kann das Wissenschaftsministerium in der
Grundordnung der jeweiligen Hochschule zu regelnde Abweichungen von den
Vorschriften der Sätze 1 und 2 sowie des § 19 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1, § 25 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 53 Abs. 2 zulassen."
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Unter dem Aspekt der Folgen einer anstehenden Gesetzesänderung in den
Universitäten Baden-Württembergs planen wir die Delegiertenversammlung im
Sommersemester 2007.
Hier finden Sie unsere Ersteinschätzung zu verschiedenen Neuordnungen des Entwurfs EHFRUG.
Die LAM-BW kooperiert mit der Bundesvertretung Akademischer Mittelbau (BAM). Der BAM-Vorstand diskutiert zur Zeit heftig über seine Organisationsform und die Fortsetzung seiner Arbeit, nachdem das HRG nur noch einen losen Gestaltungsrahmen für die auf die Bundesländer übergegangenen Zuständigkeiten im Hochschulbereich darstellt. Die in Baden-Wuerttemberg erfolgte Gesetzesinitiative (siehe oben EHFRUG) begründet aus meiner Sicht die Notwendigkeit einer Fortführung, bei der die BAM weiterhin der geeignete Mantel für die Koordinationsarbeit zwischen den Mittelbauvertretungen in den einzelnen Bundesländern und Einzelaktivisten darstellen kann. Über die Modalitäten, einschließlich der Frage wie die Außenrepräsentation erfolgt, sollte man unter dem Aspekt, wie man den erreichten Status auf Bundesebene nutzend einbringen kann anpacken.
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Informationen aus der Arbeit der LAM-BW |
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weitere Informationen |
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weitere eigene Seiten: zentrale Forderung, Grundordnung ; |
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wichtige und informative Seiten Dritter |
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Mittelbauvertretungen an baden-württembergischen Universitäten |
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Stellungnahme (16.05.200) zum Anhörungsentwurf EHFRUG |
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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (EHFRUG) 26.03.2007 |
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Stellungnahmen Positionspapiere zu UG Novelle; Anhörung1999; UG-Novelle |
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Zum Text: Landeshochschulgesetz
dort unter Publikationen => Gesetze als pdf; |
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Aktuell: erste Position zu Ministeriumvorstellung eines neuen LHG 2.12.2003 |
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Aus der Arbeit einzelner Mittelbauvertretungen |
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Position nach Kenntnis eines LHG-Entwurfs 23.12.2003 |
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Stellungnahme der LAM-BW zum Referentenentwurf des LHG 24.Mai 2004 |
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Zur Pressemitteilung des BMFT zur "Reform des Hochschuldienstrechts HRG") , das zum Jahresanfang 2005 in Kraft getreten ist.
Aktualität: 18.05.2007 Zuständig: Dr.
Ulrich Reuter c/o Universität Ulm Institut f. Analytische Chemie und
Umweltchemie 89069 Ulm Sprecher des
Vorstands der LAM-BW; Tel
0731- 50-22759
Fax 0731 50-22763
e.mail: ulrich.reuter@uni-ulm.de